Berufseinstiegsbegleitung

Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) ist eine Maßnahme zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher, um deren Eingliederung in eine berufliche Ausbildung zu erreichen.

Berufseinstiegsbegleiter des VBFA e.V.  betreuen Förderschulen und Oberschulen im Arbeitsagenturbereich Chemnitz und Mittelsachsen.

Zurzeit werden ca. 1000 Schüler/innen auf ihrem Weg zu einer Berufsausbildung begleitet.

Ziel:

Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist, Schüler/innen beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule und Förderschule in Ausbildung individuell zu unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung zu erleichtern. Die Berufseinstiegsbegleitung soll insbesondere dazu beitragen, die Chancen der Schüler/innen auf einen erfolgreichen Übergang in eine berufliche Ausbildung deutlich zu verbessern.

Schüler, denen der Schulabschluss und der Einstieg in Ausbildung schwerer fallen, müssen bereits in der Schule aufgefangen und beim Einstieg in eine Berufsausbildung unterstützt werden. Über längere Zeit werden die Jugendlichen individuell beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung gegebenenfalls einschließlich einer sonstigen Qualifizierung begleitet.

Ablauf:

Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt bereits während des Besuchs der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule oder Förderschule, damit hinreichend Zeit besteht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, und der Jugendliche schon bei frühzeitig zu treffenden Entscheidungen auf die Unterstützung der Berufseinstiegsbegleitung zurückgreifen kann.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung gehört die Unterstützung bei der

• Erreichung des Abschlusses der allgemeinbildenden Schule

• Berufsorientierung und Berufswahl

• Ausbildungsplatzsuche

• Begleitung im Übergangssystem

• Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses

Darüber hinaus unterstützt die Berufseinstiegsbegleitung bei der Herstellung der Ausbildungsreife.

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Dauer:

Die Berufseinstiegsbegleitung endet, wenn der Jugendliche erfolgreich in eine Berufsausbildung eingemündet ist, jedoch spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemein bildenden Schule.


Das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung mit Beginn in den Jahren 2017 und 2018 wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds

Die Maßnahme Berufseinstiegsbegleitung mit Beginn in den Jahren 2020 und 2021 wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.