Berufsfachschulen für Altenpflege und Pflegehilfe in Annaberg-Buchholz

Berufsfachschulen für Altenpflege und Pflegehilfe in Annaberg-Buchholz

Ausbildung in der Altenpflege - sicherer Job mit Sinn und Perspektive  www.altenpflegeausbildung.net

Zugang DSB: Digitales Schwarzes Brett

Zugang: Lehrerbereich

Flyer Altenpflege und KPH

 



Evangelische Berufsfachschule für Pflegeberufe

Pflegefachfrau/Pflegefachmann 

Die Anforderungen an die Pflege haben sich verändert. Der Anteil sehr alter Menschen mit multimorbiden Krankheitsbildern und Demenzerkrankungen steigt. Sie werden in Krankenhäusern und in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt. Eine Ausbildung für nur einen Versorgungsbereich ist nicht mehr zeitgemäß. In einer neuen Pflegeausbildung sollen darum die Alten-, Kranken und Kinderkrankenpflege verbunden werden. Für die neuen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner bedeutet dies mehr Flexibilität, weil sie in allen Pflegebereichen einsatzbar sind und im Laufe ihres Berufslebens problemlos den Arbeitsbereich wechseln können.

Zugangsvoraussetzungen: 

  • mittlerer Schulabschluss/gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  • Hauptschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene 2-jährige Berufsausbildung oder
    • erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Helfer-/Assistenzausbildung oder
    • der Erlaubnis als Krankenpflegehelfer:in nach dem Bundeskrankenpflegegesetz von 1985 oder
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen10-jährigen allgemeinen Schulbildung
  • Nachweise, dass die/der Bewerber:in
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Eine Verkürzung der Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Vorteile der generalistischen Pflegeausbildung: 

  • besserer Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, höhere Aufstiegschancen und damit auch bessere Chancen in Gehaltsverhandlungen
  • viele, verschiedene Einsatzmöglichkeiten in allen stationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
  • Anerkennung des neuen Abschlusses in der gesamten Europäischen Union

 

Finanzierung 

  • Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Ein Schulgeld muss nicht gezahlt werden und Auszubildende erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung vom Praxisunternehmen. Der Ausbildungsvertrag muss Angaben über Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung enthalten.
  • Den Ausbildungsbetrieben werden die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung refinanziert. Die angemessene Höhe der Ausbildungsvergütung wird im Finanzierungsverfahren geprüft.
  • Eine Finanzierung der Ausbildung ist auch über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur/Jobcenter möglich

Inhalte:

Theoretische Ausbildung (mind. 2100 UE) mit Zwischenprüfung nach 2 Jahren

  • Berufsübergreifender Bereich(40 UE): Deutsch/Englisch/Ethik oder Religion (evangelisch oder katholisch)
  • Berufsbezogener Bereich (2060 UE): 11 Lernfeldern einschließlich Wahlpflichtbereich: z. B. Fremdsprachen, Selbstfürsorge, Pflege und Digitalisierung

 Praktische Ausbildung (mind. 2500 UE) gliedern sich wie folgt:

  • Orientierungseinsatz
  • Pflichteinsatz in den allgemeinen Versorgungsbereichen (stationäre und ambulante Akut- und Langzeitpflege)
  • Pflichteinsätze in den speziellen Versorgungsbereichen Pädiatrie und Psychiatrie
  • Vertiefungseinsatz (3. Ausbildungsjahr)
  • Weitere Einsätze

Zur optimalen Koordinierung der Praxiseinsätze haben wir umfangreiche Kooperationsvereinbarungen mit allen umliegenden Kliniken und zahlreichen Einrichtungen im Bereich der Pädiatrie und Psychiatrie geschlossen.

Gern beraten wir Sie ausführlich zur neuen Pflegeausbildung! 

 
Kontakt 
Frau Trültzsch 03733 2229-6
 


Berufsfachschule für Pflegehilfe

Seit dem 08.08.2016 haben Sie die Möglichkeit einer Ausbildung an der Berufsfachschule für Pflegehilfe des VBFA e. V. im Gewerbering 51 in 09456 Annaberg-Buchholz.
 

Das Ausbildungsziel besteht darin, die Befähigung und Kompetenzen zu erwerben, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie kann um ein Jahr verkürzt werden, wenn die einjährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege erfolgreich absolviert wurde.
Am Ende der Ausbildung stehen zwei schriftliche Prüfungen und eine praktische Prüfung.
 
Zugangsvoraussetzungen:
  • der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
  • ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, der zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein darf
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses


Evangelische Berufsfachschule für Altenpflege

Seit dem Schuljahr 2004/2005 betreibt unsere Bildungseinrichtung in Annaberg-Buchholz eine
 

Evangelische Berufsfachschule für Altenpflege des VBFA e.V.
in 09456 Annaberg-Buchholz, Gewerbering 51

Diese Berufsfachschule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule.

Die Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung (nach AZAV) erfolgt zu den Ausbildungsabschlüssen:

Berufsfachschulausbildung - Altenpfleger (m/w/d) 

Berufsbegleitende Qualifikationslehrgänge auf der Grundlage des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG)
- verantwortliche Pflegekraft nach SGB XI/V
- Praxisanleiter/-in sowie verschieden Tagesweiterbildungen für Pflegekräfte und verantwortliche Pflegefachkräfte auf Anfrage

Ausbildung Altenpfleger (m/w/d) 
Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vollzeit, Ausbildung im dualen System

Zugangsvoraussetzungen:

  • Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung in der Altenpflege ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.
  • Personen mit Hauptschulabschluss werden zugelassen, wenn sie eine anderweitige zweijährige Berufsausbildung nachweisen oder den Altenpflegehelfer- bzw. Krankenpflegehelferberuf erlernt haben.
  • Die gesundheitliche Eignung muss gegeben sein und
  • ein Träger der praktischen Ausbildung, mit dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird, ist als Kooperationspartner beteiligt